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Kombination mit STIB

STIB

Die beste Lösung, wenn Sie die Bahnfahrt mit der Benutzung eines Verkehrsmittels von STIB kombinieren.

Wenn Sie für Ihren Weg zur Arbeit oder zur Schule regelmäßig mit der Bahn fahren und dann in den Bus, die Straßenbahn oder die U-Bahn der STIB umsteigen, ist diese Berechtigungskarte genau das Richtige für Sie.

Sie bekommen eine mit dem Stadtnetz von STIB kombinierte Berechtigungskarte (sofort am Bahnhofsschalter erhältlich), wenn Ihr Abfahrts- oder Zielbahnhof in der Tarifzone Brüssel liegt oder es sich um den Bahnhof Ruisbroek, Lot, Buda oder Vilvoorde handelt.

Ab Juni 2010 nimmt die STIB in den U-Bahnstationen Zugangsschranken in Betrieb. Reisende, die ein Abonnement für SNCB/NMBS + STIB lösen, erhalten daher zusätzlich zu ihrem SNCB/NMBS-Fahrausweis eine MoBIB-Karte. Ein einziger Ankauf im Bahnhof genügt und Sie erhalten Ihre MoBIB-Karte zu Ihrem SNCB/NMBS-Abonnement.

Anmerkung: Die MoBIB-Karte gilt für alle STIB-Strecken (ausgenommen der Abschnitt der Linie 12 zwischen den Haltestellen NATO und Brussels Airport und die Linie N71).

Preisvorteile

Zum Preis der Berechtigungskarte wird ein STIB-Pauschalzuschlag hinzugerechnet.

1 Woche 1 Monat 3 Monate 12 Monate
Erwachsene 14,00 EUR* 46,50 EUR 130,00 EUR 487,00 EUR
unter 25 Jahren 14,00 EUR* 46,50 EUR 130,00 EUR 487,00 EUR**
ab 60 Jahren 14,00 EUR 46,50 EUR 130,00 EUR 487,00 EUR

* Nicht möglich für Schülerkarten.
** Für Jugendliche unter 25 Jahren im Besitz einer Schülerkarte für 12 Monate ist es günstiger, das STIB-Abonnement separat zu kaufen.

Preise gültig ab 1. Februar 2012

Vorsicht!

  • Wenn Sie noch nicht 25 Jahre alt sind und sich eine Berechtigungskarte für 12 Monate besorgen möchten, empfehlen wir Ihnen, eine Schülerkarte und ein STIB-Abonnement getrennt zu kaufen. Das ist preisgünstiger!
  • Wenn Sie 25 Jahre alt sind und jeden Monat oder jedes Quartal zahlen möchten, ist der STIB-Zuschlag bei der SNCB/NMBS die richtige Lösung.

Berechnen Sie hier den Preis Ihrer Berechtigungskarte.

Vergessen Sie bei der Berechnung der Gesamtkosten für Ihre Berechtigungskarte nicht den STIB-Pauschalzuschlag.

Weitere Informationen

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