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Sie haben Ihre Berechtigungskarte verloren oder vergessen, was tun?

Sie haben Ihre Brieftasche zu Hause liegen lassen oder vergessen, eine neue Gültigkeitsmarke zu kaufen bzw. Sie konnten vor der Abfahrt nicht mehr zum Schalter? Das kann allen einmal passieren, aber bei der Kontrolle muss der Zugbegleiter ein Formular „Feststellung einer Unregelmäßigkeit bei Fahrgästen" ausstellen. Aber keine Panik, die SNCB hat Verständnis für Sie und erlaubt Ihnen im Laufe eines Jahres zwei derartige Vergesslichkeiten, wenn Sie sich an bestimmte Regeln halten.

Vergessene Berechtigungskarte

Kommen Sie innerhalb von 14 Tagen mit Ihrer Berechtigungskarte und der vom Zugbegleiter bei der Kontrolle angefertigten „Feststellung einer Unregelmäßigkeit bei Fahrgästen“ in den Bahnhof. Unser Personal wird überprüfen, ob Ihre Berechtigungskarte am Tag, an dem Sie sie vergessen hatten, auch wirklich gültig war. Wenn das der Fall ist, müssen Sie nichts bezahlen.

Sollten Sie im selben Jahr nach zwei Vergesslichkeiten nochmals unaufmerksam sein (vergaßen Sie bereits zweimal Ihre Berechtigungskarte, reisten Sie schon zweimal mit einer abgelaufenen Berechtigungskarte oder verkehrten Sie jeweils einmal in beiden unregelmäßigen Situationen) oder sollten Sie die vermerkten Regelungsbedingungen nicht beachten, dann können wir nicht länger eine flexible Haltung einnehmen.

Wenn wir dennoch feststellen, dass Sie Ihre Berechtigungskarte vergessen haben, dann werden Sie 7,70 EUR Verwaltungskosten zahlen müssen, wenn Sie Ihre Berechtigungskarte innerhalb von 14 Kalendertagen in einem Bahnhof vorlegen. Tun Sie dies nicht oder stellt sich heraus, dass Ihre Berechtigungskarte am Tag der Feststellung nicht gültig war, dann werden die allgemeinen Regelungsbedingungen angepasst.

Abgelaufene Berechtigungskarte

Sie sind mit Ihrer Berechtigungskarte gefahren, obwohl sie seit dem Vortag abgelaufen war? Kommen Sie so schnell wie möglich mit dem Formular „Feststellung einer Unregelmäßigkeit bei Fahrgästen“ in den Bahnhof, um diese Vergesslichkeit nachzuholen: Sie müssen Ihre Berechtigungskarte nur ab dem Datum der Kontrolle verlängern lassen. Die neue Gültigkeitsmarke deckt somit den Tag des Regelverstoßes ab. Wenn Ihre Berechtigungskarte jedoch schon länger als einen Tag abgelaufen war, können wir Ihnen diese Möglichkeit leider nicht anbieten.
Achtung, ab dem 2. Vorfall im Laufe eines Jahres (vergessene oder abgelaufene Berechtigungskarte) können wir nicht mehr so flexibel sein. Das heißt, dass der Zugbegleiter bei der Kontrolle die allgemeinen Regeln für das Nachlösen von Fahrkarten anwendet.

Verlorene Berechtigungskarte

Sie haben Ihre Berechtigungskarte verloren oder, noch schlimmer, sie wurde Ihnen gestohlen? Kein Problem, Sie können in jedem beliebigen Bahnhof ein Duplikat Ihrer Gültigkeitsmarke oder Ihrer Gültigkeitsmarke und Ihrer Stammkarte erhalten (höchstens ein (1) Duplikat ist während der Gültigkeitsdauer Ihrer Stammkarte zulässig). Dazu füllen Sie ein neues Antragsformular (pdf) aus und geben dabei die Nummer Ihrer Berechtigungskarte an, außerdem müssen Sie einen Identitätsnachweis vorlegen und ein aktuelles Passfoto abgeben. Sollten Sie kein aktuelles Passfoto haben, können wir das auch von Ihrem elektronischen Personalausweis herunterladen. Für die Ausstellung des Duplikats werden Ihnen 5,00 EUR* in Rechnung gestellt.

Für Teilzeit-Berechtigungskarten und Campus-Karten ist es nicht möglich, ein Duplikat der aktuellen Gültigkeitsmarke zu erhalten.

Weitere Informationen

Sie haben Ihr Duplikat noch nicht erhalten und mussten deshalb Fahrkarten kaufen?

* Preise gültig ab 1. Februar 2012