Sie, Ihre Berechtigungskarte … und Ihr Arbeitgeber
Ein Teil der Kosten oder sogar der Gesamtpreis Ihrer Berechtigungskarte wird durch Ihren Arbeitgeber übernommen.
Wie erhalten Sie den Arbeitgeberbeitrag?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Ihr Arbeitgeber hat mit der SNCB kein Abkommen getroffen. Sie bezahlen Ihre Berechtigungskarte vollständig selbst. Die Erstattung des Arbeitgeberanteils läuft über Ihren Arbeitgeber, der Ihnen die Modalitäten dazu mitteilen wird.
- Ihr Arbeitgeber hat mit der SNCB ein Abkommen getroffen. Auf Vorlage der von Ihrem Arbeitgeber ausgestellten Bestätigung am Schalter zahlen Sie entweder den Preis der Berechtigungskarte abzüglich des Arbeitgeberanteils oder gar nichts, wenn Ihr Arbeitgeber den Gesamtpreis Ihrer Berechtigungskarte übernimmt.
Weitere Informationen
- Die Höhe des Arbeitgeberbeitrags (pdf) wird alljährlich durch den föderalen öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.
- Dieser auf Ihrem Jahreslohnzettel in Kasten V angegebene Beitrag ist steuerfrei.
- Eine Tabelle mit den Arbeitgeberbeiträgen zum Preis der Berechtigungskarten finden Sie in den Beförderungsbedingungen.