B-Ausflug Bahn + Leihfahrrad
Ein günstiges Inklusiv-Angebot
Der B-Ausflug umfasst die Hin- und Rückreise in 2. Klasse ab Ihrem Abfahrtsbahnhof an eines der 19 Reiseziele in Kombination mit der Benutzung eines Leihfahrrads für den ganzen Tag.
Der Preis pro Person wird anhand des Abstands zwischen Abfahrts- und Zielbahnhof bestimmt.
Je nach diesem Abstand befinden Sie sich in einer der folgenden Tarifzonen:
- Zone A: Abstand bis einschl. 34 km;
- Zone B: Abstand zwischen 35 km und 69 km;
- Zone C: Abstand ab 70 km.
Wie reservieren?
- Sie müssen die Fahrräder stets vorab bei der Verleihstelle reservieren.
- Mit der Reservierungsnummer gehen Sie zu Ihrem Bahnhof, wo Sie am Schalter Ihre Fahrkarte B-Ausflug Bahn + Leihfahrrad kaufen können (ab 31 Tagen vor dem Datum Ihrer Abfahrt).
Hinweis: Für Gruppen gelten besondere Reservierungsbedingungen (siehe unten).
Gruppen
Wir bieten B-Ausflüge Bahn + Leihfahrrad auch für Gruppen an - zu noch günstigeren Preisen. Jeder Teilnehmer der Gruppe bezahlt, ungeachtet des Alters, denselben Tarif. Die Gruppe muss mindestens 15 zahlende Reisende umfassen. Pro 15 zahlende Reisende kommt ein zusätzlicher Teilnehmer in den Genuss einer kostenlosen Fahrkarte.
Gruppen müssen immer rechtzeitig vorab bei unserer Zelle Gruppenreisen Inland reservieren. Diese Dienststelle sorgt für die Reservierung der Sitzplätze im Zug und der Fahrräder in der ausgewählten Verleihstelle.
Hier erfahren Sie mehr zu den Reservierungsbedingungen für Gruppen.
Kinder
Wer im Besitz eines individuellen B-Ausflugs ist, kann dank unseres Free 4 Kids-Angebots maximal 4 Kinder unter 12 Jahren kostenlos im Zug mitnehmen.
Es werden also keine B-Ausflüge Bahn + Leihfahrrad für Kinder unter 12 Jahren verkauft.
Bei fast allen Radverleihstellen sind aber Kinderfahrräder erhältlich, die Sie aber bitte unbedingt reservieren müssen. Auf Vorweis der Fahrkarte B-Ausflug erhalten Sie einen Rabatt auf den Mietpreis. Diese Modalität ist mit dem angeführten Gruppenangebot nicht möglich.
Erstattung
Für Einzelreisende
Vollständig unbenutzte Fahrkarten werden am Schalter des Bahnhofs, wo die Fahrkarten ausgegeben worden sind, erstattet.
Vor dem Gültigkeitstag eingereichte Anträge werden vollständig erstattet.
Am Gültigkeitstag eingereichte Anträge werden unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 4,80 EUR* pro Fahrkarte B-Ausflug erstattet. Nach dem Gültigkeitstag eingereichte Anträge sowie zum Teil nichtbenutzte Fahrkarten werden nicht erstattet.
Für Gruppen
Der Erstattungsantrag muss spätestens 5 Werktage vor der Abreise (bei der Dienststelle für Gruppenreisen im Binnenverkehr, falls die Fahrkarten noch nicht ausgehändigt worden sind) eingereicht werden. Sind die Fahrkarten bereits ausgestellt worden, können Sie abzüglich einer Gebühr von 4,80 EUR* pro bezahlenden Fahrgast für Verwaltungskosten erstattet werden. Weniger als fünf Werktage vor dem Reisedatum eingereichte Anträge werden nicht zurückbezahlt. Zum Teil benutzte Fahrkarten werden ebenfalls nicht erstattet.
Was Sie über die Radverleihstellen wissen müssen
Neu in dieser Saison ist unsere Zusammenarbeit mit 17 Radverleihstellen. Sie liegen in oder dicht bei den Bahnhöfen und sind an ihrem Logo einfach zu erkennen.
In vielen dieser Radverleihstellen können Sie Fahrradkarten kaufen, darüber informieren Sie sich am besten schon vorab, wenn Sie Ihr Fahrrad reservieren.
Nicht zu vergessen !
- Sie brauchen Ihren Personalausweis oder einen gültigen Reisepass für den Mietvertrag, der in der Radverleihstelle ausgestellt wird. Wenn Ihr Hauptwohnsitz nicht in Belgien ist und Ihre feste Adresse nicht auf Ihrem Personalausweis aufscheint, müssen Sie auch ein offizielles Dokument vorlegen, auf dem Ihre feste Adresse angeführt ist.
- Nach der Radtour geben Sie das Fahrrad am selben Tag in der Radverleihstelle zurück, in der Sie es abgeholt haben. Sorgen Sie dafür, dass Sie das Fahrrad rechtzeitig vor Abfahrt Ihres Zuges zurückbringen, damit alle Formalitäten in der Radverleihstelle erledigt werden können.
Wählen Sie Ihr Reiseziel (nur in französischer und niederländischer Sprache möglich).
* Preise gültig ab 1. April 2011