Sie besitzen keinen gültigen Fahrausweis?
Sie haben bei der Fahrkartenkontrolle keinen gültigen Fahrausweis …
Die Arbeit des Zugbegleiters besteht darin, die Sicherheit zu gewährleisten, Sie zu informieren, aber auch die Gültigkeit der Fahrkarten zu kontrollieren. Das Zugbegleitpersonal ist beauftragt und befugt, Sie zu bitten, sich auszuweisen bzw. Ihre Ermäßigungskarte vorzuweisen, und darf fragwürdige Fahrausweise beschlagnahmen.
Wenn Sie keinen gültigen Fahrausweis vorweisen können, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Sie haben den Zugbegleiter verständigt, bevor Sie in den Zug einsteigen:
- Sie akzeptieren die Regelung, die Ihnen das Zugbegleitpersonal vorschlägt. Dann bezahlen Sie den Fahrpreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3,00 EUR*, wenn Sie in einem Bahnhof mit Fahrkartenausgabe eingestiegen sind.
- Sie haben nicht genügend Geld bei sich, um im Zug zu bezahlen. In diesem Fall füllt der Zugbegleiter ein Formular „Feststellung einer Unregelmäßigkeit bei Fahrgästen“ aus. Zuzüglich zu den Fahrtkosten werden noch 7,70 EUR* Verwaltungskosten berechnet, insofern Sie die Angelegenheit innerhalb von 14 Kalendertagen im Bahnhof regeln. Nach Ablauf dieser Frist wird der Fall an die zentrale Kundendienststelle weitergeleitet. Die Verwaltungskosten erhöhen sich dadurch auf 200,00 EUR*.
Sie haben den Zugbegleiter nicht verständigt:
- Sie akzeptieren die Regelung, die Ihnen das Zugbegleitpersonal vorschlägt. Sie bezahlen also den Fahrpreis zuzüglich 12,50 EUR*. In diesem Fall wird keine Feststellung einer Unregelmäßigkeit erstellt.
- Aus irgendeinem Grund akzeptieren Sie die vorgeschlagene Regelung nicht. Der Zugbegleiter füllt das Formular „Feststellung einer Unregelmäßigkeit bei Fahrgästen“ aus und trägt darauf den Fahrpreis und den Pauschalzuschlag ein, der sich auf 60,00 EUR* für Erwachsene (18 Jahre oder älter) bzw. 30,00 EUR* für Minderjährige (unter 18 Jahren) beläuft. Die Bezahlung muss innerhalb von 14 Kalendertagen in einem Bahnhof erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird dieser Pauschalbetrag automatisch auf 200,00 EUR* erhöht.
Bei der Bezahlung muss immer Ihre Kopie des Formulars „Feststellung einer Unregelmäßigkeit bei Fahrgästen“ vorgelegt werden. Vergessen Sie nicht, einen Zahlungsbeleg zu verlangen. Damit sind Sie sicher, dass Ihr Fall abgeschlossen ist.
Achtung: besondere Maßnahmen für Inhaber der Berechtigungskarte.
* Preise gültig ab 1. Februar 2012
Übrigens …
Sie haben keinen gültigen Fahrausweis und sind weder in der Lage, im Zug zu bezahlen noch Ihre Identität und Adresse zu belegen: Sie werden sicher verstehen, dass die SNCB/NMBS Ihnen nicht gestatten kann, Ihre Fahrt fortzusetzen. Das Zugbegleitpersonal kann Sie in diesem Fall dazu auffordern, an der folgenden Haltestelle des Zuges auszusteigen. Falls Sie sich weigern, kann die Polizei zu Hilfe gerufen werden. Es handelt sich um gesetzliche Bestimmungen, von denen wir nicht abweichen können.
Lügnerische Aussagen und Fälle von erwiesenem Betrug (z. B.: Fälschen eines Fahrausweises) werden unter keinen Umständen akzeptiert.
Sie möchten auf eine Feststellung einer Unregelmäßigkeit reagieren?