Wer hat Anspruch auf die kostenlose Beförderung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz
Wenn Sie jeden Tag mit der Bahn zur Arbeit fahren, bietet Ihnen die Berechtigungskarte schon sehr günstige Tarife. Ein Teil der Kosten (gesetzlicher Arbeitgeberanteil) oder sogar der Gesamtpreis Ihrer Berechtigungskarte wird übrigens von Ihrem Arbeitgeber übernommen.
Ihr Arbeitgeber kann dafür sorgen, dass Sie mit der Bahn kostenlos zum Arbeitsplatz befördert werden! Hierzu schließt er einen Vertrag mit der SNCB/NMBS, in dem bestimmt ist, dass er 80 % der Kosten der Berechtigungskarte übernimmt. Die restlichen 20 % gehen zulasten des Staates (dieser Prozentsatz betrifft ausschließlich den Teil „Bahn” in 2. Klasse und den Teil STIB).
Für die TEC- und De Lijn-Fahrten - in Kombination mit einer Berechtigungskarte - und für den Differenzbetrag zwischen 1. und 2. Klasse ist kein staatlicher Zuschuss vorgesehen. Der Arbeitgeber kann jedoch freiwillig auch diesen Teil der Fahrtkosten übernehmen.
Drittzahlerabkommen mit der SNCB/NMBS
Im Prinzip zahlen Sie am Schalter den vollen Preis Ihren Berechtigungskarte und Ihr Arbeitgeber erstattet Ihnen dann den Arbeitgeberanteil.
Seit einigen Jahren haben die Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit ein Drittzahlerabkommen mit der SNCB/NMBS abzuschließen, das es ihnen ermöglicht, ihren Fahrtkostenzuschuss direkt bei der SNCB/NMBS zu begleichen. Sie zahlen somit am Schalter nur den Eigenanteil.
Mit dieser neuen Maßnahme bekommen Sie Ihre Berechtigungskarte praktisch zum Nulltarif, wenn die drei obigen Bedingungen erfüllt sind.