Innerhalb weniger Jahre sind unsere Mobilitätsbedürfnisse enorm gestiegen. Die morgendlichen und abendlichen Staus auf unseren Straßen sind das Resultat dieser Entwicklung. Die Föderalregierung hat zur Lösung dieses Verkehrsproblems beschlossen, die kostenlose Beförderung von und zum Arbeitsplatz zu ermöglichen.
Seit dem 1. März 2004 haben die Beschäftigten des föderalen öffentlichen Dienstes, der öffentlichen Einrichtungen und der autonomen öffentlichen Unternehmen Anspruch auf kostenlose Beförderung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.
In ihrem Bestreben zur Einhaltung der Vorgaben des Kyoto-Protokolls, das Belgien zur Senkung der CO2-Emissionen verpflichtet, hat die Regierung die kostenlose Beförderung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz auch bei der STIB eingeführt.
Ab dem 1. Januar 2005 wird die kostenlose Beförderung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz auch auf die Beschäftigten der Privatwirtschaft erweitert.