Wie komme ich in den Genuss der kostenlosen Beförderung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz?
Abkommen
Um in den Genuss der kostenlosen Beförderung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zu kommen, muss der Arbeitgeber ein „Drittzahler"-Abkommen mit der SNCB abschließen.
Arbeitgeber, die bereits ein Abkommen mit der SNCB abgeschlossen haben, müssen eine Anpassung des Abkommens an die neuen Bedingungen beantragen. Die bestehenden Berechtigungskarten ihrer Beschäftigten bleiben gültig und die neuen Zahlungsbedingungen werden automatisch angewendet.
Sie können online das Abkommen abschließen (nur in französischer und niederländischer Sprache verfügbar) oder eine Anpassung beantragen. Sie können auch eine Informationsanfrage auf Französisch (pdf) oder Niederländisch (pdf) herunterladen oder uns direkt kontaktieren:
E-Mail: convention-on-line@b-rail.be
Fax: 02 528 82 49
Tel.: 02 528 25 28
Bescheinigung
Nach dem Abschluss des Drittzahlerabkommens mit der SNCB übergibt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Bescheinigung. Mit der Bescheinigung können Sie Ihre Berechtigungskarte im Bahnhof abholen. Wenn der Arbeitnehmer seinen Antrag stellt, muss er ein aktuelles Passfoto abgeben und seinen Personalausweis vorlegen.