Sie haben Anspruch auf eine erhöhte Erstattung der Gesundheitspflegeleistungen oder können ein niedriges Haushaltseinkommen nachweisen? In diesem Fall haben Sie, ebenso wie Ihr Ehe- oder Lebenspartner und alle Personen zu Ihren Lasten, Anspruch auf die Ermäßigungskarte „Erhöhte Kostenerstattung".
Bei Vorlage dieser Karte erhalten Sie eine Ermäßigung von 50 %* beim Kauf von Fahrkarten des Binnenverkehrs in 2. Klasse.
Möchten Sie in der 1. Klasse reisen, müssen Sie sich eine Fahrkarte 1. Klasse zum vollen Preis oder zu einem ermäßigten Tarif, auf das Sie eventuelle Anspruch haben (außer dem Tarif „Erhöhte Kostenerstattung") besorgen.
Berechnen Sie jetzt den Preis Ihrer Fahrkarte mit 50 % Ermäßigung*.
Wie kann ich diese Karte beantragen?
Die über unsere Website gekaufte e-Fahrkarte „Erhöhte Kostenerstattung" ist:
Sie können die Fahrkarte selbst ausdrucken oder an Ihren elektronischen Personalausweis koppeln.
Ihre Online-Zahlung wird über die gesicherte Zahlungsseite von Ogone verarbeitet, die die modernsten Sicherungssysteme verwendet.
Die Karte „Erhöhte Kostenerstattung“ besteht aus einer Stammkarte und einer Gültigkeitsmarke, wie bei der Berechtigungskarte.
Die Stammkarte ohne Gültigkeitsmarke ist nicht gültig.
Vergessen Sie nicht, wenn Sie mit einer ermäßigten Fahrkarte reisen, müssen Sie bei der Fahrkartenkontrolle die am Reisetag gültige Ermäßigungskarte vorweisen können.
* Diese Ermäßigung gilt nicht für den Mindestpreis von 0,8141 EUR in 2. Klasse.