Schwangere Frauen
Schwangere Frauen im Besitz eines Fahrausweises für die 2. Klasse dürfen während der 4 letzten Monate ihrer Schwangerschaft in der 1. Klasse ohne Zahlung des Zuschlags für den Übergang reisen.
Es reicht, wenn sie im Besitz einer ärztlichen Bescheinigung sind, auf der das vermutliche Geburtsdatum vermerkt ist.