Wie lange können Sie die Familienermässigung in Anspruch nehmen?
Eltern mit mindestens 3 versorgungspflichtigen Kindern* unter 25, die Anspruch auf Kinderzulage verleihen, können die Ermässigungskarte für sich selbst und für ihre Kinder unter 25 beantragen:
- Der Elternteil, der mindestens 3 eigene Kinder hat(te), behält sein Leben lang Anspruch auf die Ermäßigung (Code 040). Die Stammkarte ist alle 10 Jahre gegen Zahlung einer Ausstellungsgebühr zu erneuern. Nach der Registrierung muss der (die) Antragsteller(in) nicht mehr den Beweis dafür liefern, dass sie oder er die Ausgabebedingungen erfüllt. Die Gültigkeitsmarke muss alle 5 Jahre erneuert werden, das geschieht gegen Zahlung einer Ausstellungsgebühr. Diese Gültigkeitsmarken werden in Zeitabständen von 5 Jahren ausgestellt (... bis 31.12.2010 ... bis 31.12.2015 usw.).
- Ihre Kinder unter 12 Jahren bekommen eine Ermäßigungskarte, die bis zum Ende des Jahres gültig ist, in dem sie 12 Jahre alt werden (Kode 039).
- Ihre Kinder zwischen 12 und 18 Jahren bekommen eine Ermäßigungskarte, die bis zum Ende des Jahres gültig ist, in dem sie 18 Jahre alt werden (Kode 042).
- Ihre Kinder zwischen 18 und 25 Jahren bekommen eine Ermäßigungskarte, solange sie Anspruch auf Kinderzulage verleihen. Die Ermäßigungskarte muss alljährlich verlängert werden (Kode 041), gegen Zahlung einer Ausstellungsgebühr.
Zusammenwohnende mit mindestens 3 versorgungspflichtigen Kindern unter 25, die Anspruch auf Kinderzulage verleihen, können die Ermässigungskarte für sich selbst und für Ihre Kinder beantragen:
- Die Eltern haben Anspruch auf die Ermäßigungskarte (Kode 041), solange die Familie 1 Kind hat, das Anspruch auf Kinderzulage verleiht. Die Karte muss alljährlich verlängert werden, gegen Zahlung einer Ausstellungsgebühr.
- Ihre Kinder bekommen eine Ermäßigungskarte, die alljährlich verlängert werden muss (Kode 041), gegen Zahlung einer Ausstellungsgebühr, solange sie Anspruch auf Kinderzulage verleihen.
Nützliche Informationen:
Familienmitglieder, die im Laufe des Jahres ihren Anspruch auf die Ermäßigung verlieren, dürfen die Karte noch bis zum 31. Dezember des laufenden Gültigkeitsjahrs behalten.
* Eigene Kinder: Kinder bekommen durch Ehe, gesetzliches Zusammenwohnen, gesetzliche Adoption, Anerkennung, Abstammung von Amts wegen oder per Urteil.