Wie beantragen Sie Ihre ErmäSSigungskarte für kinderreiche Familien?
Füllen Sie einfach ein „Antragsformular für eine Familienkarte" (Formular C81) aus und lassen Sie es durch Ihre Gemeindeverwaltung bestätigen*.
Dieses Formular bekommen Sie am Schalter jedes belgischen Bahnhofs, Sie können es aber auch hier herunterladen (nur in französischer (pdf) und niederländischer (pdf) Sprache verfügbar).
Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, geben Sie es zusammen mit einem Passfoto in dem Bahnhof ab, der zu Ihrem Wohnort gehört. Pro Antrag bezahlen Sie eine Pauschalgebühr von 6,00 EUR**, ungeachtet der Anzahl der Karten, die Sie beantragen. Diese Bearbeitungsgebühr kann nicht erstattet werden, auch nicht, wenn sich später herausstellt, dass Sie laut den geltenden Bedingungen keinen Anspruch auf die Karte haben.
Wie können Sie ein Duplikat beantragen?
Zum Ersatz Ihrer verlorenen oder beschädigten Ermäßigungskarte können Sie ein Duplikat beantragen.
Da wir Ihre Daten bereits haben, müssen Sie die verschiedenen Schritte bei den betroffenen Behörden nicht mehr unternehmen. Es genügt, dass das Familienoberhaupt ein neues Formular C81 ausfüllt. Dieses Formular bekommen Sie am Schalter jedes belgischen Bahnhofs, Sie können es aber auch hier herunterladen (nur in französischer (pdf) und niederländischer (pdf) Sprache verfügbar).
Geben Sie dieses Formular zusammen mit einem Passfoto in dem Bahnhof ab, in dem Sie den Antrag früher schon abgegeben haben. Gegen Zahlung der Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR** erhalten Sie ein Duplikat.
Ihre Ermässigungskarte verfällt schon bald?
Sie können Ihre Ermäßigungskarte für das folgende Kalenderjahr problemlos in dem Bahnhof verlängern, der zu Ihrem Wohnort gehört. Dieser Antrag kann frühestens eingereicht werden:
- ab 1. November, wenn die Karte für Kinder oder Erwachsene mit einem zeitlich begrenzten Anspruch auf eine Ermäßigungskarte bestimmt ist (die Karte ist 1 Jahr lang gültig = Kode 041).
- ab 1. Juli, wenn die Karte für Eltern mit lebenslangem Anspruch auf eine Ermäßigungskarte bestimmt ist (die Karte ist 5 Jahre lang gültig = Kode 040).
Sorgen Sie dafür, dass Sie wieder ein Antragsformular C81 ausgefüllt haben, das durch die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts bestätigt wurde*. Dieses Formular bekommen Sie am Schalter jedes belgischen Bahnhofs, Sie können es aber auch hier herunterladen (nur in französischer (pdf) und niederländischer (pdf) Sprache verfügbar).
Natürlich müssen Sie nicht mehr das komplette Formular ausfüllen. Sie füllen einfach Fach I des Formulars aus und geben die Nummern der Personalausweise in Fach VI an (weitere Informationen). Der Schalterangestellte führt dann auch die Nummer der alten Karten an (wenn diese noch gültig sind) oder legt die verfallenen Karten bei. Sorgen Sie auch für ein Passfoto, denn das muss dem Antrag beigelegt werden. Sie unterschreiben das Formular und zahlen die Bearbeitungsgebühr (6,00 EUR**).
Weitere nützliche Informationen
- Die Karte ist personengebunden und kann daher nicht übertragen werden.
- Sobald Sie die Karte erhalten und unterschrieben haben, können Sie sie benützen.
- Für Kinder von 18 bis 25 Jahren muss das Fach bezüglich der Kinderzulage durch die Kinderzulagenkasse ergänzt und unterzeichnet werden. Stattdessen kann eventuell eine Bescheinigung der Kinderzulagenkasse hinzugefügt werden*.
- Die Bescheinigungen der Gemeindeverwaltung und der Kinderzulagenkasse dürfen nicht älter als 3 Monate sein, und zwar ab dem Antragsdatum.
- Vergessen Sie nicht, dass Sie für ermäßigte Fahrkarten immer Ihre Ermäßigungskarte vorweisen können müssen, die am Tag der Reise gültig sein muss. Nehmen Sie sie also immer mit, wenn Sie mit der Bahn reisen.
- Auch bei einer Adressenänderung müssen Sie einen neuen Antrag einreichen und werden neue Karten ausgestellt.
* Stattdessen kann gegebenenfalls eine offizielle Bescheinigung der Familienzusammensetzung hinzugefügt werden.
** Preise gültig ab 1. Februar 2012