Liste der verwendeten Begriffe
Anschlussbahnhof
Bahnhof, in dem mindestens zwei SNCB/NMBS-Strecken zusammentreffen.
Bahnhof
Im Kursbuch aufgeführte Haltestelle, an der Fahrgäste ein- und aussteigen können. Ein Bahnhof ohne Fahrkartenausgabe ist eine unbesetzte Haltestelle.
Bearbeitungsgebühr
In der Beförderungsbedingungen festgelegter Betrag für die Ausstellung:
- einer Fahrkarte an Bord des Zuges
- einer Berechtigungskarte oder 50-%-Karte
- eines Duplikats einer Berechtigungskarte oder 50-%-Karte
- einer Ermäßigungskarte für kinderreiche Familien
- einer Karte für vorrangige Sitzplatzbenutzung
- einer Begleiterkarte
Begleitetes Reisegepäck
Handgepäck und für den Transport zugelassene Fahrräder/Tandems.
Den Zugbegleiter verständigen
Unaufgefordert so bald wie möglich, das heißt vor dem Einsteigen in den Zug oder gleich nach der Abfahrt, den Zugbegleiter verständigen.
Fahrgast
Dieser Begriff gilt für Frauen, Männer als auch für Kinder.
Fahrtunterbrechung
Wenn ein Fahrgast absichtlich nicht den ersten Anschlusszug nimmt, mit dem er am schnellsten sein Reiseziel erreicht hätte, gilt dies als Fahrtunterbrechung.
Grenzpunkt
Die so genannten „Grenzpunkte" sind für die Berechnung der Fahrpreise relevant. Es handelt sich um Bahnhöfe, in dem Reisende nie ein- oder aussteigen können. Die Grenzpunkte sind: Roosendaal-Grens, Visé-Frontière, Aachen-Süd-Grenze, Gouvy-Frontière, Sterpenich-Frontière, Jeumont-Frontière, Quévy-Frontière, Blandain-Frontière, Tourcoing-Frontière.
Handgepäck
Leicht transportierbare Gegenstände, die von den Fahrgästen in den Reisewagen mitgenommen werden können, sowie kleine ungefährliche Haustiere in einem Transportbehälter.
Inhaber
Berechtigte(r) eines Fahrausweises.
Mieter
Natürliche Person, die ein Fahrrad als Privatperson mietet oder natürliche Personen, die als Verantwortliche einer Gruppe Fahrräder für diese Gruppe mieten.
Nächtliche Ruhepause des Zugverkehrs
Zeitpunkt, an dem laut Kursbuch die letzte Zugfahrt auf einer bestimmten Strecke endet.
Netz
Alle Strecken des Binnenverkehrs, einschließlich der Grenzpunkte.
Normalpreis
Fahrpreis, den der Fahrgast unter Anrechnung von Ermäßigungen, auf die er aus patriotischen, sozialen, beruflichen oder kommerziellen Gründen zum Zeitpunkt des Reiseantritts Anspruch hat, entrichten muss.
Pauschalzuschlag
In der Beförderungsbedingungen festgelegter Zuschlag, der von einem Fahrgast bezahlt werden muss, der ohne gültigen Fahrschein angetroffen wird.
Strecke
Reiseweg zwischen dem vom Fahrgast gewählten Ausgangs- und Zielpunkt.
Tarife
Gesamttext der Beförderungsbedingungen.
Tarifzone
Zu einer Tarifgruppe zusammengeschlossene Anzahl von Bahnhöfen.
Übergang in die höhere Wagenklasse
Der Zuschlag, den ein Fahrgast entrichten muss, wenn er mit einem Fahrausweis 2. Klasse in 1. Klasse reisen möchte.
Verkehrsgesellschaften
- SNCB/NMBS: Société Nationale des Chemins de fer Belges / Nationale Maatschappij der Belgische Spoorwegen
- STIB/MIVB: Société des Transports Intercommunaux de Bruxelles / Maatschappij voor Intercommunaal Vervoer te Brussel
- TEC: Société Régionale Wallonne du Transport
- De Lijn: Vlaamse Vervoermaatschappij
Verwaltungskosten
In der Beförderungsbedingungen festgelegter Betrag, der bei der Erstattung von Fahrkarten und anderen Fahrausweisen einbehalten wird. In der Beförderungsbedingungen festgelegter Betrag, der im Falle von vergessenen oder abgelaufenen Berechtigungskarten, Ermäßigungskarten oder allgemeinen Stadtabonnements zu bezahlen ist.
Via-Bahnhof
Bahnhof, in dem ein Fahrgast mit einer Via-Fahrkarte seine Reise unterbrechen darf.
VIA-Fahrkarte
Mit der VIA-Fahrkarte können Sie einen Reiseweg wählen, der an einem bestimmten Bahnhof vorbeiführt, an diesem Bahnhof (VIA-Bahnhof) können Sie Ihre Reise einmal unterbrechen.
Vollpreis
Preis ohne Ermäßigung, veröffentlicht in unsere Beförderungsbedingungen.
Werktage
Von Montag bis Freitag, gesetzliche Feiertage ausgenommen.