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Nachlösen im Zug

zugbegleiter

Bevor Sie in den Zug einsteigen, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Wenn Sie keinen Fahrausweis kaufen konnten, müssen Sie den Zugbegleiter vor dem Einsteigen oder so schnell wie möglich nach der Abfahrt verständigen.


Bahnhof ohne Fahrkartenausgabe

Wenn Sie von einem Bahnhof abreisen, in dem keine Fahrkarten verkauft werden, reicht es, den Zugbegleiter zeitgerecht zu verständigen. Sie können dann im Zug eine Fahrkarte ohne Zuschlag kaufen.
Damit Sie nicht für jede Zugfahrt eine Fahrkarte kaufen müssen, bietet die SNCB Fahrausweise für mehrere Fahrten an, wie zum Beispiel die Key Card, den Go Pass und den Rail Pass.

Achtung, die Verkaufsausrüstung des Zugbegleiters unterscheidet sich von derjenigen am Schalter. Aus diesem Grund können nicht alle Fahrausweise an Bord des Zuges verkauft werden.


Bahnhof mit Fahrkartenausgabe

Sie sind in einem Bahnhof, in dem Fahrausweise verkauft werden, in den Zug eingestiegen und kaufen Ihre Fahrkarte trotzdem im Zug. In diesem Fall wird Ihnen ein Zuschlag von € 3,00 angerechnet. Sie müssen den Zugbegleiter zeitgerecht verständigen.

* Preise gültig ab 1. Februar 2010