Ihr begleitetes Reisegepäck
Handgepäck kann unentgeltlich mitgenommen werden.
Das Handgepäck (Taschen, Rucksäcke, Koffer usw.) darf bis zu drei Gepäckstücke mit einem Gesamtgewicht von bis zu 30 kg pro Fahrgast umfassen und wird immer kostenlos befördert. Sie können es im Stauraum unter oder über Ihrem Sitzplatz unterbringen.
Folgende Gegenstände sind als begleitetes Reisegepäck zulässig:
- Rollstühle, die von ihrem Benutzer oder über ein automatisches System angetrieben werden,
- Kinderwagen,
- Klappräder, Einräder, Tretroller und elektrische Roller,
- tragbare Musikinstrumente,
- Sportgeräte (z. B. Skier).
Weitere Informationen
Das Ein- und Ausladen des begleiteten Reisegepäcks muss an den vom Zugbegleitpersonal angewiesenen Stellen unter dessen Aufsicht erfolgen.
Nähere Informationen bezüglich des begleiteten Reisegepäcks finden Sie in den Beförderungsbedingungen.