Zug und Fahrrad: eine dynamische Kombination
Möchten Sie gerne Ihr Fahrrad im Zug mitnehmen?
Für die Mitnahme Ihres Fahrrades gibt es zwei Möglichkeiten:
- Mit der „Fahrradkarte und Tandemkarte“ zu 5,00 EUR* können Sie jeweils eine einfache Fahrt mit einem Fahrrad/Tandem (+ evt. Fahrradanhänger) unternehmen.
- Mit der „Tageskarte für Fahrradmitnahme“ können Sie einen ganzen Tag lang Ihr Fahrrad/Ihren Tandem auf dem gesamten Eisenbahnnetz Belgiens mitnehmen. Für ein Fahrrad/Tandem (+ evt. Fahrradanhänger) zahlen Sie 8,00 EUR*.
Diese Karten sind ab dem Kauftag 1 Jahr lang gültig. Sie müssen nur vor dem Einsteigen den Wochentag (ausgeschrieben) und das Benutzungsdatum (TT/MM/JJJJ) eintragen.
* Preise gültig ab 1. Februar 2012
Die „Fahrradkarte und Tandemkarte“ über unsere Website kaufen und zuhause ausdrucken
Die über unsere Website gekaufte „Fahrradkarte und Tandemkarte“:
- ist personengebunden (also nicht übertragbar),
- wird weder erstattet noch umgebucht,
- ist ab 31 Tage vor Reiseantritt erhältlich.
Der „Freifahrschein für 1 Tag“ kann nicht über diese Website gekauft werden.
Sie können diese Fahrkarte selbst ausdrucken. Sie kann nicht an den elektronischen Personalausweis gekoppelt werden.
Ihre Online-Zahlung wird über die gesicherte Zahlungsseite von Ogone verarbeitet, die die modernsten Sicherungssysteme verwendet.
Tipps
- Je nach Zugtyp stehen unterschiedlich viele Fahrradstellplätze zur Verfügung.
- Um stressfrei und komfortabel mit Ihrem Fahrrad zu verreisen, empfehlen wir Ihnen, die Hauptverkehrszeiten zu meiden.
- In Brüssel empfehlen wir Ihnen für Ihren eigenen Komfort die Bahnhöfe Bruxelles-Midi und Bruxelles-Nord, denn in Bruxelles-Central, Bruxelles-Chapelle und Bruxelles-Congrès können keine Fahrräder geladen oder abgeladen werden.
Weitere Informationen
Einige unserer Bahnhöfe verfügen über einen überdachten Fahrradabstellplatz, auf dem Sie Ihr Fahrrad abstellen können.
Möchten Sie gerne wissen, ob an Ihrem Bahnhof Fahrradabstellplätze vorhanden sind?
Das Laden und Abladen der Fahrräder bzw. Tandems muss an den vom Zugbegleitpersonal angewiesenen Stellen und unter dessen Aufsicht erfolgen.