Beförderung von Haustieren
Sie können Ihre kleinen Haustiere mit auf die Reise nehmen
Ihr Haustier kann kostenlos mitreisen, wenn es in einem dazu bestimmten Käfig, Transportbehälter oder Korb sicher untergebracht ist, dessen Außenmaße eine Länge von 55 cm, eine Breite von 30 cm und eine Höhe von 30 cm nicht überschreiten.
Ihr Hund darf angeleint mitgenommen werden. In diesem Fall müssen Sie eine Fahrkarte mit 50 %(1) Ermäßigung in 2. Klasse lösen, die auch in der 1. Klasse gilt. Sie bezahlen jedoch höchstens 2,20 EUR(2) pro einfache Fahrt.
Wenn Ihr Hund Sie regelmäßig während Ihrer Zugfahrten begleitet, können Sie eine Zehnerkarte als Fahrausweis für Ihren Hund verwenden. Wenn Sie selbst mit einer Key Card reisen, können Sie eine zusätzliche Zeile Ihrer Karte für Ihren Hund benutzen.
Ihr kleines Haustier darf niemals, auch nicht an der Leine oder im Transportbehälter, auf einem Sitzplatz untergebracht werden.
(1) Diese Ermäßigung gilt nicht für den Mindestpreis von 0,8141 EUR in 2. Klasse
(2) Preise gülitg ab 1. Februar 2012
Die Fahrkarte „Beförderung von Haustieren“ über unsere Website kaufen und zuhause ausdrucken
Der über unsere Website gekaufte e‑Fahrkarte ist:
- personengebunden,
- wird weder erstattet noch umgebucht,
- ab 31 Tage vor Reiseantritt erhältlich.
Diese Karte muss auf den Namen des Begleiters des Haustieres ausgestellt sein.
Sie können die Fahrkarte selbst ausdrucken oder an Ihren elektronischen Personalausweis koppeln.
Ihre Online-Zahlung wird über die gesicherte Zahlungsseite von Ogone verarbeitet, die die modernsten Sicherungssysteme verwendet.
Wichtiger Hinweis
Sie müssen alle nötigen Maßnahmen treffen, damit die Anwesenheit Ihres Haustieres und sein Verhalten sowohl für die Mitreisenden als auch für das SNCB-Personal keinerlei Risiko darstellt. Der Hund muss nicht unbedingt einen Maulkorb tragen.
Sollte das Verhalten des Tieres jedoch von den Mitreisenden bzw. dem Zugpersonal als störend oder gefährlich empfunden werden, kann der Zugbegleiter den Hundehalter auffordern, seinem Hund einen Maulkorb anzulegen.
Weigert sich der Betreffende, der Aufforderung nachzukommen oder ist kein Maulkorb vorhanden, können der Fahrgast und sein Hund im nächsten Bahnhof des Zuges verwiesen werden.
Ein Blinden- oder Assistenzhund wird kostenlos befördert.
Weitere praktische Informationen
Nähere Informationen über unsere Fahrkarten.