Wir stellen Ihnen eine ganze Reihe von Parkplätzen zur Verfügung, auf denen Sie Ihr Fahrzeug abstellen können.
Nicht alle Parkplätze werden durch die SNCB-Gruppe betrieben. Einige Parkplätze werden durch die SNCB-Gruppe selbst, andere durch private Konzessionäre, die lokalen Behörden oder die Kommunaldienste betrieben. Je nach der Art des Betreibers werden (bestimmte) Parkangebote an den Schaltern verkauft. Die Geschäftsordnung, die für Ihren Parkplatz gilt, hängt auch davon ab, wer Ihren Parkplatz betreibt. Sie kann vor Ort eingesehen werden.
Die Tarife werden in den Beförderungsbedingungen der SNCB veröffentlicht.
Sie haben eine Berechtigungskarte oder eine personengebundene Freifahrkarte? Dann können Sie ein Parkplatzabonnement zum Vorzugstarif erwerben.
Wir bieten Ihnen sogar Tarife nach Maß an - Sie müssen nicht einmal eine Berechtigungskarte haben und auch nicht mit der Bahn fahren!(1) Als solche werden Kunden betrachtet, die eine Berechtigungskarte (außer Teilzeit-Berechtigungskarte und Campus-Karte) oder eine personengebundene Freifahrkarte haben.
Auf einer Reihe von Abstellplätzen können die Besitzer einer Berechtigungskarte oder einer personengebundene Freifahrkarte gebührenfrei parken. Auf diesen Parkplätzen möchten wir Pendlern und regelmäßigen Bahnfahrern dank der kostenlosen Parkabonnements Vorrang einräumen.
Das sind die folgenden Parkplätze:
ODER
Die Gültigkeitsdauer dieses Parkabonnements kann der Ihrer Berechtigungskarte, Schülerkarte bzw. Freifahrkarte entsprechen oder auch kürzer sein - Sie haben die Wahl. Sie können dieses Abonnement beim Schalter der betreffenden Bahnhöfe beantragen.
Die SNCB bietet Ihnen auch dann eine Lösung an, wenn Sie mit dem Zweirad zum Bahnhof fahren. Die Abstellplätze für Fahrräder, Mofas und/oder Motorräder (höchstens 125 cc) sind unentgeltlich.
Automatisierte und gesicherte Abstellplätze für Zweiräder sind weiterhin gebührenpflichtig.
Nähere Informationen zu den Park- und Serviceangeboten in den Bahnhöfen.
Sie wollen Ihr Parkplatzabonnement erstattet bekommen. Dafür gelten dieselben Regeln wie für die Erstattung der Berechtigungskarten.