Praktische Infos > Fundsachen

Verlorene Gegenstände bzw. Fundsachen

Gepäck 

Haben Sie einen Gegenstand im Zug oder in einem Bahnhof vergessen?

Sie können über unsere Website ein Formular ergänzen, um diesen Verlust zu melden. Anhand dieses Fragebogens werden wir versuchen Ihren Gegenstand wieder zu finden. Wir bitten Sie, uns Ihren Gegenstand sowie dessen eventuellen Inhalt auf detaillierter Weise zu beschreiben, und den Bahnhof anzudeuten, in dem Sie die Fundsache abholen möchten.

Über die Antwort auf der nachstehenden Frage leiten wir Sie weiter bis zum richtigen Formular:

Erhielten Sie ein Schreiben mit einer Referenznummer der SNCB / NMBS, um Ihnen zu melden, dass dieser verloren Gegenstand bereits wieder gefunden wurde?

Sie können sich ebenfalls an einen Bahnhofsschalter wenden, wo der Bedienstete mit Ihnen zusammen den Fragebogen ergänzen wird.

Wie geht es dann weiter?

Sie haben das Formular « R197 » ausgefüllt. Es werden sofort Nachforschungen betrieben:

  • Ihr Gegenstand wurde wiedergefunden: Sie werden verständigt, dass Ihr Eigentum im auf dem R197 vermerkten Bahnhof abholbereit ist. Bei der Abholung ist eine Gebühr von 3,80 EUR* zu entrichten.
  • Ihr Gegenstand wird nicht innerhalb von 6 Monaten wiedergefunden: wir benachrichtigen Sie, dass Ihr Gegenstand nicht wieder auffindbar ist und die Suche eingestellt wird.

* Ab 1. Februar 2010 gültige Preise

Was geschieht mit Fundsachen, die nicht mehr zurückgefordert werden?

Fundsachen, die nicht innerhalb von 2 Monate zurückgefordert werden, werden an die zentrale Fundstelle in Bruxelles Midi geschickt, wo sie 6 Monate lang aufbewahrt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden sie an den Domänendienst des Finanzministeriums (Service des Domaines du Ministère des Finances) gesandt, wo alle Fundsachen versteigert werden.

Einige Ausnahmen:

  • Wenn Ihre persönlichen Angaben auf Ihrem Gegenstand aufgeführt sind, unterrichten unsere Mitarbeiter Sie, dass Ihr Eigentum aufgefunden worden ist und sie es abholen können.
  • Finden wir Ihren Personalausweis oder Ihren Führerschein, werden diese Unterlagen an die Behörde weitergeleitet, die sie ausgestellt hat und Sie anschließend verständigen wird.

Weitere Informationen

  • Sie wohnen im Ausland? Füllen Sie ein R197 aus. Sobald Ihr Eigentum wiedergefunden wird, setzt sich unser Personal mit Ihnen in Verbindung, um die Vorgehensweise und die Versandkosten Ihres Gegenstandes zu bestimmen. Handelt es sich allerdings um Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass werden diese an Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat geschickt.
  • Sie haben etwas im Zug oder im Bahnhof gefunden, geben Sie bitte die Fundsache so schnell wie möglich beim Zugbegleiter oder Bahnhofspersonal ab.