Verlorene Gegenstände bzw. Fundsachen
Haben Sie einen Gegenstand im Zug oder in einem Bahnhof vergessen?
Sie können über unsere Website ein Formular ausfüllen, um diesen Verlust zu melden. Anhand dieses Fragebogens werden wir versuchen, diesen Gegenstand wieder zu finden. Wir bitten Sie, uns den Gegenstand sowie dessen eventuellen Inhalt detailliert zu beschreiben, und den Bahnhof anzugeben, in dem Sie die Fundsache abholen möchten.
Über die Antwort auf die nachstehende Frage führen wir Sie zum richtigen Formular:
Erhielten Sie ein Schreiben mit einer Referenznummer der SNCB, um Ihnen zu melden, dass dieser verlorene Gegenstand schon wieder gefunden wurde?
- Ja (nur in französischer und niederländischer Sprache verfügbar).
- Nein (nur in französischer und niederländischer Sprache verfügbar).
Sie können sich auch an einen Bahnhofsschalter wenden, wo der Bedienstete mit Ihnen zusammen den Fragebogen ausfüllen wird.
Wie geht es dann weiter?
Sie haben das Formular „R197“ ausgefüllt. Es werden sofort Nachforschungen angestellt:
- Ihr Gegenstand wurde gefunden: Sie werden verständigt, dass Ihr Eigentum im auf dem Formular R197 vermerkten Bahnhof abholbereit ist. Bei der Abholung ist eine Gebühr von 3,80 EUR* zu entrichten.
- Ihr Gegenstand wird innerhalb von 6 Monaten nicht gefunden: wir benachrichtigen Sie, dass Ihr Gegenstand nicht mehr auffindbar ist und die Suche eingestellt wird.
* Preise gültig ab 1. Februar 2010
Was geschieht mit Fundsachen, die nicht abgeholt werden?
Fundsachen, die innerhalb von 2 Monaten nicht abgeholt werden, werden an die zentrale Fundstelle in Bruxelles-Midi geschickt, wo sie 6 Monate lang aufbewahrt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden sie an den Domänendienst des Finanzministeriums (Service des Domaines du Ministère des Finances) gesandt, wo alle Fundsachen versteigert werden.
Einige Ausnahmen:
- Wenn Ihre persönlichen Angaben auf Ihrem Gegenstand aufgeführt sind, unterrichten unsere Mitarbeiter Sie, dass Ihr Eigentum gefunden wurde und sie es abholen können.
- Finden wir Ihren Personalausweis oder Ihren Führerschein, werden diese Unterlagen an die Behörde weitergeleitet, die sie ausgestellt hat und Sie anschließend verständigen wird.
Weitere Informationen
- Sie wohnen im Ausland? Füllen Sie ein R197 aus. Sobald Ihr Eigentum gefunden ist, setzt sich unser Personal mit Ihnen in Verbindung, um die Vorgehensweise und die Versandkosten des Fundgegenstandes zu bestimmen. Handelt es sich allerdings um Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass, werden diese an Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat geschickt.
- Haben Sie etwas im Zug oder im Bahnhof gefunden, geben Sie die Fundsache bitte so schnell wie möglich beim Zugbegleiter oder beim Bahnhofspersonal ab.