Diese Karte ersetzt die grüne Karte, die aber bis zu ihrem Verfalldatum gültig bleibt.
Für Personen, die unter Beschwerden beim Stehen leiden.
Mit dieser Karte dürfen Sie vorrangig einen Sitzplatz in 1. oder 2. Klasse belegen, der mit dem links stehenden Piktogramm gekennzeichnet ist.
Sie müssen immer einen gültigen Fahrausweis vorweisen können. Das muss jedoch nicht unbedingt eine Standardfahrkarte sein. Ein Pass, eine Berechtigungskarte, eine Fahrkarte zum ermäßigten Preis usw. sind auch zulässig. Mit dieser Karte haben Sie keinen Anspruch auf eine Fahrpreisermäßigung.
Kinder unter 12 Jahren dürfen diese Karte ebenfalls benutzen, vorausgesetzt sie reisen mit einem gültigen Fahrausweis.
Sie haben eine Ermäßigungskarte für Kriegsinvaliden mit dem Vermerk „station debout pénible“ (Beschwerden beim Stehen)? Dann haben Sie ohne sonstige Formalitäten Recht auf vorrangige Sitzplatzbenutzung. Sie müssen dem Zugbegleiter bei der Fahrkartenkontrolle dann nur die Ermäßigungskarte für Kriegsinvaliden mit dem Vermerk „station debout pénible„ (Beschwerden beim Stehen) vorzeigen, um Ihren Anspruch auf einen Sitzplatz zu belegen.
Wenn alle Sitzplätze in der 2. Klasse belegt sind, dürfen Sie erst dann in der 1. Klasse Platz nehmen, wenn Ihnen das Zugbegleitpersonal hierzu die Erlaubnis erteilt hat.