Die Begleiterkarte wird Personen ausgestellt, die aus folgenden Gründen nicht alleine reisen können:
Mit dieser Karte brauchen Sie nur einen einzigen Fahrausweis, um zusammen mit einem Begleiter/einer Begleiterin zu reisen. Sie selbst müssen jedoch im Besitz einer gültigen Fahrkarte der 1. oder der 2. Klasse sein. Ihre Begleiterin/Ihr Begleiter reist also kostenlos auf derselben Strecke und in derselben Wagenklasse. Als Begleiter gilt auch ein an der Leine geführter Blindenhund.
Sie müssen jedoch nicht unbedingt eine Standardfahrkarte haben. Ein Pass, eine Berechtigungskarte, eine Fahrkarte zum ermäßigten Preis usw. sind auch zulässig.
Die Begleiterkarte gilt für 5 Jahre oder für einen kürzeren Zeitraum (falls in Ihrem ärztlichen Attest ein Datum für das Ende der Behinderung festgelegt ist) und ist sowohl auf dem SNCB-Netz als auch auf den Strecken der regionalen Verkehrsgesellschaften TEC und DE LIJN gültig. Sie gilt auch für den STIB-Sonderservice „Minibus“ (Infos unter der Nummer +32 (0)2515 23 65).
Wie beantragen Sie diese Karte?
Unentgeltlich reisende Personen dürfen sich im Zug nicht kostenlos begleiten lassen:
Sie sind im Besitz einer Ermäßigungskarte für Kriegsinvaliden mit dem Vermerk „guide autorisé" (Begleitperson zugelassen). In diesem Fall dürfen Sie sich kostenlos begleiten lassen und müssen folglich keine Begleiterkarte mehr beantragen. Sie müssen dem Zugbegleitpersonal bei der Fahrkartenkontrolle dann nur die Ermäßigungskarte mit dem Vermerk „guide autorisé“ (Begleitperson zugelassen) und einen gültigen Fahrausweis vorlegen, damit Ihre Begleitperson kostenlos mit Ihnen reisen darf. In diesem Fall können Sie unter Vorlage Ihrer Ermäßigungskarte für Kriegsinvaliden eine Fahrkarte zum ermäßigten Preis lösen.