Fahrgastrechte und Beförderungsbedingungen
Wenn Sie mit SNCB/NMBS Mobility reisen, entsteht dadurch eine Verpflichtung zwischen Ihnen als Fahrgast und uns als Verkehrsunternehmen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die rechtlichen Aspekte unserer Verpflichtungen vor. Kurzum, hier können Sie unsere Beförderungsbedingungen (nur in französischer (PDF 7 Mb) und niederländischer (PDF 7 Mb)) herunterladen.
Laden Sie unsere Broschüre Fahrgast-Charta - Ihre Rechte. Unsere Verpflichtungen (pdf) herunter. Darin finden Sie eine Übersicht der Maßnahmen, die wir ergreifen, um Ihre Rechte zu garantieren.
Fahrgast-Charta - Version für sehbehinderte (pdf)
Möchten Sie diese Broschüre in Blindenschrift („Braille") erhalten? braille@sncb.be
Sie finden alle Informationen über die Rechte von Bahnreisenden auf der Website der Europäischen Kommission.
Aufsichtsbehörde
In Anwendung der Verordnung 1371/2007 wird in jedem Land der Europäischen Union eine Aufsichtsbehörde eingesetzt. In Belgien ist das die Generaldirektion Landverkehr des Föderalen öffentlichen Dienstes Mobilität und Transportwesen. Ihr Auftrag besteht darin zu überwachen, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen die Bestimmungen der europäischen Verordnung 1371/2007 einhalten. Diese Behörde trifft die nötigen Maßnahmen um dafür zu sorgen, dass die Rechte der Fahrgäste respektiert werden.
Sie können bei dieser Behörde jede Beschwerde über eine vermeintliche Verletzung dieser europäischen Verordnung einreichen.
FOD Mobiliteit en Vervoer
Directoraat-generaal Vervoer te Land
Passagiersrechten Spoor
Vooruitgangstraat 56 (L 5.B.41)
B-1210 Brüssel
E-Mail: PRS.DPF@mobilit.fgov.be
Site: www.mobilit.fgov.be
Fax: + 32 (0)2 277 40 74