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Entschädigung bei Zugverspätung

Bahnhof Brüssel-Nord

Sicherheit, Komfort, Sauberkeit und Pünktlichkeit gehören zu den Prioritäten der SNCB. Trotz der Aufmerksamkeit, die wir Tag für Tag der Pünktlichkeit des Zugverkehrs und der Einhaltung des Fahrplans schenken, können Verspätungen entstehen. Manche Verspätungen können häufig sein, wodurch sie zu Recht einen Ärgernisgrund darstellen. Deshalb erhalten Sie seit 2006 bei Verspätungen unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung.

Ab dem 01.09.2008 wird ein neues Entschädigungssystem angewendet, das noch mehr Vorteile bietet.

Damit Sie Anspruch auf eine Entschädigung erheben können, müssen Sie

  • entweder eine gelegentliche Verspätung von mindestens 60 Minuten haben,
  • oder sich wiederholende Verspätungen von mindestens 15 Minuten auf Ihrer normalen Strecke haben.

Unter „sich wiederholenden Verspätungen“ verstehen wir wenigstens 20 Verspätungen von mindestens 15 Minuten oder wenigsten 10 Verspätungen von mindestens 30 Minuten in einer Periode von 6 Monaten ab Ihrer ersten Verspätung. Zum Beispiel bis einschl. 4. März 2009, wenn Sie am 5. September 2008 eine erste Verspätung hatten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Haben Sie eine Frage, Anmerkung oder Beschwerde im Zusammenhang mit der Entschädigungsregelung der SNCB?

Teilen Sie uns dann Ihre Fragen/Anmerkungen/Beschwerden mit dem Kontaktformular möglichst detailliert mit.

Anmerkung: Dieses Kontaktformular kann nicht für einen Entschädigungsantrag verwendet werden.