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Woraus besteht Ihre Entschädigung?

Aufnahme von Zügen

Die Entschädigung beläuft sich auf einen Teil des Preises Ihrer Zugfahrt mit Verspätung, wobei ein Mindestbetrag von 2,50 EUR in Betracht kommt.

Gelegentliche längere Verspätung

Ihre Verspätung muss mindestens 60 Minuten betragen.

Die Entschädigung beträgt 100 % und wird je nach Fall zuerkannt.

Sich wiederholende bzw. häufig vorkommende Verspätungen

In einer Periode von 6 Monaten ab Ihrer ersten Verspätung (*) müssen Sie auf Ihrer üblichen Strecke:

  • Entweder wenigstens 20 Verspätungen von mindestens 15 Minuten haben. Die Entschädigung beläuft sich auf:
    • 25 % für jede Verspätung von mindestens 15 Minuten;
    • 50 % für jede Verspätung von mindestens 30 Minuten.
  • Oder wenigstens 10 Verspätungen von mindestens 30 Minuten haben. Die Entschädigung beträgt 50 % des Preises der Zugfahrt.

(*) Zum Beispiel bis einschl. 4. März 2009, wenn Sie eine erste Verspätung am 5. September 2008 hatten.

Ihre Entschädigung wird ausschließlich auf den Preis Ihres Fahrausweises für die Bahnfahrt berechnet, also ohne eventuelle U-Bahn, S-Bahn oder Busfahrt für kombinierte Fahrausweise, wobei ein Gesamtbetrag von mindestens 2,50 EUR gilt.

Der Arbeitgeberanteil am „Bahnteil“ einer Berechtigungskarte kommt sehr wohl für die Berechnung in Betracht. Sie erhalten also eine Entschädigung, selbst wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Fahrten zum und vom Arbeitsplatz (ganz oder teilweise) bezahlt.

Weitere Kosten oder Leistungen werden nicht vergütet.

Wie wird Ihre Entschädigung berechnet?

Die Berechnung basiert auf dem Preis einer Fahrt.

Wir betrachten eine einfache Reise als eine Fahrt, eine Hin- und Rückreise als zwei Fahrten. Bei einer Berechtigungskarte (außer Campus-Karte und Teilzeit-Berechtigungskarte) basiert die Anzahl Fahrten auf der Durchschnittsanzahl Werktage in einem Monat (nämlich 20) und nicht auf der Anzahl Gültigkeitstage. Somit zählt eine Jahreskarte (Berechtigungskarte für 1 Jahr) zum Beispiel 480 Fahrten: 20 Werktage x 2 Fahrten x 12 Monate. Die Berechnungsweise ist also mit Sicherheit in Ihrem Vorteil.

Die nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl Fahrten je Fahrausweis wieder:

Fahrausweis Anzahl Fahrten
Fahrkarte für eine einfache Fahrt 1
Hin- und Rückfahrkarte 2
Berechtigungskarte (Wochenkarte) 10
Berechtigungskarte (Monatskarte) 40
Berechtigungskarte (3-Monats-Karte) 120
Berechtigungskarte (Jahreskarte) 480
Auszufüllende Pässe und Karten (einschl. Campus-Karte und Teilzeit-Berechtigungskarte) Anzahl Fahrten auf dem(der) auszufüllenden Pass bzw. Karte

Um den Preis pro Fahrt festzulegen, teilen wir den Preis Ihres Fahrausweises durch die Anzahl Fahrten.

Anschließend berechnen wir den Gesamtpreis der Anzahl Fahrten mit Verspätung.

Letztlich wenden wir den korrekten Entschädigungsprozentsatz an (25 %, 50 % oder 100 %).

Beläuft sich das Endergebnis dieser Berechung auf weniger als 2,50 EUR, erhalten Sie trotzdem eine Entschädigung von 2,50 EUR (wobei die Eurocent immer auf den folgenden Zehner aufgerundet werden, z. B. 9,35 EUR wird 9,40 EUR).

Einige Berechnungsbeispiele:

Der Inhaber einer Jahreskarte (Preis mit Arbeitgeberanteil = 1.518,00 EUR) zählt in einem Halbjahr (Semester) 28 Verspätungen von 15 Minuten auf derselben Strecke.

Berechnung der Entschädigung:

Wert pro Fahrt: 1.518,00 EUR/480 = 3,16 EUR

Wert von 28 Fahrten mit Verspätung: 3,16 EUR x 28 = 88,48 EUR

Entschädigung = 88,48 EUR x 25 % = 22,12 EUR = 22,20 EUR

Ein Student benutzt einen Go Pass für Fahrten vom Wohnort zum Studentenwohnheim. Im Laufe eines Semesters hat er 16 Verspätungen von 15 Minuten und 5 von 30 Minuten auf derselben Strecke (Fahrt).

Berechnung der Entschädigung:

Wert pro Fahrt: 50,00 EUR/10 = 5,00 EUR

Wert von 16 Verspätungen von 15 Minuten: 5,00 EUR x 16 = 80,00 EUR

Entschädigung für die 16 Verspätungen: 80,00 EUR x 25 % = 20,00 EUR

Wert von 5 Verspätungen von 30 Minuten: 5,00 EUR x 5 = 25,00 EUR

Entschädigung für die 5 Verspätungen: 25,00 EUR x 50 % = 12,50 EUR

Gesamtentschädigung = 20,00 EUR + 12,50 EUR = 32,50 EUR

Ein Reisender mit einer Seniorenfahrkarte hat eine Verspätung von 2 Stunden.

Berechnung der Entschädigung:

Wert pro Fahrt: 5,30 EUR/2 = 2,65 EUR

Entschädigung = 2,65 EUR x 100 % = 2,65 EUR = 2,70 EUR

Ein Reisender mit einer Einzelfahrkarte in Höhe von 10,90 EUR hat eine Verspätung von 60 Minuten.

Berechnung der Entschädigung:

Wert pro Fahrt: 10,90 EUR

Entschädigung = 100 % vom Preis der Fahrkarte = 10,90 EUR