Für die Fahrten Ihrer Arbeitnehmer zwischen ihrem Wohnort und ihrem Arbeitsplatz stellen die Berechtigungskarten die vorteilhafteste Lösung dar.
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich am Preis dieser Berechtigungskarten zu beteiligen: das ist der Arbeitgeberanteil. Sie können sich dabei auf den gesetzlich festgelegten Mindestbeitrag beschränken.
Der Arbeitgeberanteil darf auch über dem gesetzlich festgelegten Mindestbeitrag liegen. Schauen Sie sich hierzu unsere Seite über den Arbeitgeberanteil nach Wahl an.
Im Prinzip muss Ihr Arbeitnehmer 100 % des Preises am Schalter bezahlen. Als Arbeitgeber zahlen Sie Ihren verschiedenen Mitarbeitern den Arbeitgeberanteil zurück.
Die Erstattung der Arbeitgeberanteile erfordert allerdings einen großen Verwaltungsaufwand.
Darum hat die SNCB eine Lösung ausgearbeitet, die Ihre Verwaltungsaufgaben vereinfacht und nahezu verschwinden lässt: das Drittzahlerabkommen.
Bei der Gültigkeitsverlängerung seiner Berechtigungskarte zahlt Ihr Mitarbeiter nur seinen Anteil und der Arbeitgeberanteil wird Ihnen von der SNCB in Rechnung gestellt.
Ihr Arbeitgeberanteil darf sogar 80 % der Beförderungskosten oder mehr betragen.
In diesem Fall können Sie als Arbeitgeber von den vom Staat in Sachen Gratisbeförderung Wohnort-Arbeitsplatz angebotenen Vorteilen mitprofitieren.
Bieten Sie Ihren Arbeitnehmern die Gratisbeförderung vom Wohnort zum Arbeitsplatz an, dann können Sie online (nur auf Französisch oder Niederlandisch verfügbar) ein Drittzahlerabkommen abschließen und noch zusätzliche Vorteile genießen.