MoBIB
Ab Juni 2010 nimmt die STIB in den U-Bahnstationen Zugangsschranken in Betrieb. Reisende, die eine Kombi-Fahrkarte oder ein Abonnement für SNCB + STIB lösen, erhalten daher zusätzlich zu ihrem SNCB-Fahrausweis eine Einweg-Chipkarte oder eine MoBIB-Karte.
Was genau ist die MoBIB-Karte der SNCB?
Die Einweg-Chipkarten und die MoBIB-Karte sind Chipkarten, die vom STIB-Entwerter in einem Umkreis von 5 cm ausgelesen werden können. Damit erhalten Sie während der Gültigkeitsdauer Ihrer Berechtigungskarte oder Fahrkarte Zugang zum STIB-Verkehrsnetz.
Wie beantragt man die Karte?
Kombi-Fahrkarten
Beim Kauf einer Kombi-Fahrkarte erhalten Sie am Schalter zusätzlich zu Ihrer Zugfahrkarte eine Einweg-Chipkarte. Sie können diese Fahrausweise sofort auf den beiden Verkehrsnetzen nutzen (SNCB + STIB). Im Zug zeigen Sie Ihre Fahrkarte wie gewohnt dem Zugbegleiter. Für den Zugang zum STIB-Verkehrsnetz müssen Sie Ihre Einweg-Chipkarte dann nur in die Entwertungszone halten.
MoBIB - Kombi-Fahrkarte kaufen
Kombi-Abonnement
Wenn Sie ab 1. März eine Kombi-Berechtigungskarte oder eine neue Gültigkeitsmarke für Ihre bestehende Karte kaufen möchten, erhalten Sie eine SNCB-MoBIB-Karte, die an Ihre Berechtigungskarte gekoppelt wird. Diese MoBIB-Karte ersetzt den aktuellen STIB-Berechtigungsstreifen.
Sie erhalten am Schalter zwei Fahrausweise, die Sie sofort auf den beiden Verkehrsnetzen (SNCB + STIB) nutzen können. Im Zug zeigen Sie dem Zugbegleiter wie gewohnt Ihre Berechtigungskarte. Für den Zugang zum STIB-Verkehrsnetz müssen Sie Ihre MoBIB-Karte dann nur in die Entwertungszone halten.
Die Ausstellung einer Kombi-Berechtigungskarte mit MoBIB-Karte dauert etwas länger als eine gewöhnliche Verlängerung, da Ihre Karte zur Gänze personalisiert wird. Wir empfehlen Ihnen daher, die für dieses Verfahren erforderliche Zeit einzuplanen. Für die Ausstellung dieser Karte benötigen wir Ihren elektronischen Personalausweis oder ein Passfoto.
Die Karte ist 5 Jahre lang gültig und kostet 5,00 EUR. Wenn Sie Ihre MoBIB-Karte während der 5-jährigen Geltungsdauer nicht mehr nutzen, können Sie an einer Verkaufsstelle der STIB eine Erstattung anteilig zu den verstrichenen Nutzungsjahren beantragen: 4,00 EUR nach 1 Jahr, 3,00 EUR nach 2 Jahren, 2,00 EUR nach 3 Jahren und 1,00 EUR nach 4 Jahren.
Kunden, die bereits eine MoBIB-Karte der STIB haben, können sie an unseren Schaltern an Ihre Berechtigungskarte koppeln lassen und sie als SNCB-MoBIB-Karte nutzen.
Achtung: Über ‚‚Ticket online“ gekaufte Gültigkeitsmarken von Kombi-Berechtigungskarten mit STIB
Sie möchten Ihre Berechtigungskarte im Internet erneuern, verfügen jedoch noch nicht über eine MOBIB-Karte:
- Sie müssen Ihre Berechtigungskarte am Schalter verlängern lassen. Dort erhalten Sie dann auch Ihre MOBIB-Chipkarte.
Sie möchten Ihre Berechtigungskarte im Internet erneuern, besitzen jedoch bereits eine MOBIB-Karte:
- Wenn Sie schon eine MOBIB-Chipkarte haben, kann diese auch über ‚‚Ticket online“ aufgeladen werden. Die Gültigkeitsmarke für Ihre Strecke wird Ihnen per Post zugesandt.
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