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Wie schalte ich einen link zur SNCB-Webseite?

Unter den folgenden Bedingungen können Sie einen Link zur SNCB-Webseite schalten:

  • der Link muss zur Homepage der SNCB geschaltet werden und zwar zu http://www.b-rail.be/main/D/ oder zu einer der folgenden Seiten:  http://www.sncb.be (französisch); http://www.nmbs.be (nierderländisch); http://www.b-rail.be/main/E/ (englisch);
    Falls Sie einen Link zu einer anderen Seite als der Homepage (z.B.: Homepage „Reisen in Belgien“, „Reisen in Europa“, Fahrpläne oder Buchungsmodalitäten)schalten möchten, müssen Sie das ausdrücklich angeben.
  • der Link muss in ein vollständiges Fenster geschaltet werden, also nicht in Frames anderer Seiten oder in PopUps (Fenster ohne Navigationsschaltflächen);
  • der Link darf nicht von einer Seite aus geschaltet werden, deren Zweck und Image im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung bzw. den guten Sitten steht oder - im allgemeinen - deren Absicht und Image nicht im Einklang mit Zweck und Erscheinung der SNCB steht;
  • der Link darf nicht von einer Seite aus geschaltet werden, die lediglich durch Zahlung zugänglich ist, und darf ebenfalls keinen Anlass zu irgendeiner Zahlung durch den Nutzer geben.

Zur Schaltung eines Links muss das folgende Verfahren angewandt werden:

  • Sie fragen unter Angabe des Namens der Seite, des Namens des jeweiligen Verantwortlichen und des Zwecks dieses Links bei der SNCB per E-Mail (communication@b-holding.be) an, ob ein entsprechender Link geschaltet werden darf;
  • Sie erklären in der vorgenannten E-Mail ausdrücklich, dass Sie die Bedingungen der SNCB in Bezug auf die Schaltung eines Links ohne jegliche Vorbedingung akzeptieren und respektieren werden;
  • die SNCB prüft Ihre Bitte und erteilt Ihnen vor der Schaltung des Links per E-Mail die Zustimmung oder gegebenenfalls eine Absage.

Selbst im Falle der Zustimmung kann die SNCB den Link jederzeit nach erster Aufforderung und ohne Begründung verbieten.

Für die Schaltung eines Links, der ausschließlich gegen Bezahlung zugänglich oder für dessen Nutzung von Benutzer eine Zahlung in irgendeiner Form erforderlich ist, bedarf es eines zwischen Ihnen und der SNCB schriftlich abgefassten Vertrages.

Ein Link, der auf irgendeine Weise nicht im Einklang mit den oben genannten Bedingungen steht, weil die Bedingungen nicht erfüllt werden, weil das Verfahren nicht befolgt wird oder weil die SNCB ein Link ausdrücklich verboten hat, kann - unbeschadet der Möglichkeit einer Schadenersatzforderung durch die SNCB - Anlass zu strafrechtlicher Verfolgung sein.